Haus mit Hammer

Neben den Kosten die bei jedem Erwerb einer Immobilie entstehen (Eintragungskosten beim Grundbuchamt, Grunderwerbsteuer) fällt im Zwangsversteigerungsverfahren eine Gebühr für die Zuschlagserteilung an. Da jedoch kein notarieller Kaufvertrag abgeschlossen werden muss, werden die dafür entstehenden Kosten gespart. Diese Berechnung soll Ihnen einen Überblick über die mit dem Zuschlag verbundenen Kosten liefern.

Viel Wissenswertes zum Ablauf einer Zwangsversteigerung finden Sie im Bereich "Aufgaben - Abteilungen" unter Allgemeine Informationen zum Zwangsversteigerungsrecht.

Eine Erläuterung der erforderlichen Angaben erhalten Sie, wenn Sie den Mauszeiger über das jeweilige Fragezeichen bewegen !


HilfeDer Verkehrswert wird durch das Ver­stei­ge­rungs­ge­richt auf der Grundlage eines Sach­ver­stän­di­gen­gut­ach­tens fest­ge­setzt und stellt den ge­wöhn­li­chen Ver­kaufs­wert des Ob­jektes dar.
Sie erfahren den Ver­kehrs­wert aus der jeweiligen Ter­min­ver­öf­fent­li­chung, die Sie in der Ta­ges­zei­tung oder im In­ter­net unter www.zvg-portal.de finden.
Verkehrswert:

HilfeHier können Sie Ihr per­sön­li­ches Limit bzw. Ihr ge­plan­tes Höchst­gebot angeben, da später das Meist­gebot Grund­lage für die Be­rech­nung der Kos­ten des Zu­schlags und der Grund­er­werb­steuer ist.
Geben Sie hier keinen Be­trag ein, wird der Ver­kehrs­wert für die Be­rech­nung zu­grunde gelegt.
Geplantes Höchstgebot: