Neben den Kosten die bei jedem Erwerb einer Immobilie entstehen (Eintragungskosten beim Grundbuchamt, Grunderwerbsteuer) fällt im Zwangsversteigerungsverfahren eine Gebühr für die Zuschlagserteilung an. Da jedoch kein notarieller Kaufvertrag abgeschlossen werden muss, werden die dafür entstehenden Kosten gespart. Diese Berechnung soll Ihnen einen Überblick über die mit dem Zuschlag verbundenen Kosten liefern.
Viel Wissenswertes zum Ablauf einer Zwangsversteigerung finden Sie im Bereich "Aufgaben - Abteilungen" unter Allgemeine Informationen zum Zwangsversteigerungsrecht.
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