Der Bezirk des Amtsgerichts Lemgo liegt im nördlichen Teil des Kreises Lippe und umfasst die Städte Bad Salzuflen und Lemgo sowie die Gemeinden Dörentrup , Extertal , Kalletal und Leopoldshöhe .
Im Flächenmäßig größtem lippischen Amtsgerichtsbezirk leben ca. 143.801 Personen (Stand: 31.12.2023; Quelle: IT.NRW ).
Das Amtsgericht Lemgo bildet zusammen mit den Amtsgerichten in Detmold und Blomberg den Landgerichtsbezirk Detmold, welcher wiederum im Bezirk des Oberlandesgerichts Hamm liegt. Zuständige Staatsanwaltschaft für den Landgerichtsbezirk ist die Staatsanwaltschaft Detmold .
Eine bundesweite Suche des zuständigen Gerichts finden Sie im Justizportal des Landes Nordrhein-Westfalen .
Die weiteren Gerichte im Landgerichtsbezirk Detmold mit den dazugehörigen Städten und Gemeinden
Die örtliche Zuständigkeit
Die örtliche Zuständigkeit regelt, welches (Amts-) Gericht für ein konkretes Verfahren zuständig ist. Dabei ist es abhängig von der jeweiligen Verfahrensordnung, welches Kriterium für die Bestimmung der örtlichen Zuständigkeit maßgeblich ist (z.B. Wohnsitz des/der Beklagten, Ort einer Straftat). Mit Hilfe der folgenden Übersicht können Sie sich einen Überblick über die wichtigsten Zuständigkeitsregelungen verschaffen: