Übersichtskarte Landgerichtsbezirk Detmold

Der Bezirk des Amtsgerichts Lemgo liegt im nördlichen Teil des Kreises Lippe externer Link, öffnet neues Browserfenster und umfasst die Städte Bad Salzuflen externer Link, öffnet neues Browserfenster und Lemgo externer Link, öffnet neues Browserfenster sowie die Gemeinden Dörentrup externer Link, öffnet neues Browserfenster, Extertal externer Link, öffnet neues Browserfenster, Kalletal externer Link, öffnet neues Browserfenster und Leopoldshöhe externer Link, öffnet neues Browserfenster.

In dem mit einer Fläche von 492,54 km² größten lippischen Amtsgerichtsbezirk leben 216.740 Personen (Stand: 31.12.2022; Quelle: IT.NRW externer Link, öffnet neues Browserfenster).

Das Amtsgericht Lemgo bildet zusammen mit den Amtsgerichten in Detmold und Blomberg den Landgerichtsbezirk Detmold, welcher wiederum im Bezirk des Oberlandesgerichts Hamm externer Link, öffnet neues Browserfenster liegt. Zuständige Staatsanwaltschaft für den Landgerichtsbezirk ist die Staatsanwaltschaft Detmold externer Link, öffnet neues Browserfenster.

Eine bundesweite Suche des zuständigen Gerichts finden Sie im Justizportal des Landes Nordrhein-Westfalen externer Link, öffnet neues Browserfenster.

Die weiteren Gerichte im Landgerichtsbezirk Detmold mit den dazugehörigen Städten und Gemeinden

Die örtliche Zuständigkeit

Die örtliche Zuständigkeit regelt, welches (Amts-) Gericht für ein konkretes Verfahren zuständig ist. Dabei ist es abhängig von der jeweiligen Verfahrensordnung, welches Kriterium für die Bestimmung der örtlichen Zuständigkeit maßgeblich ist (z.B. Wohnsitz des/der Beklagten, Ort einer Straftat). Mit Hilfe der folgenden Übersicht können Sie sich einen Überblick über die wichtigsten Zuständigkeitsregelungen verschaffen: