Der Mediationsraum des Amtsgerichts Lemgo

Bei dem Amtsgericht Lemgo wird bereits seit 2007 richterliche Mediation durchgeführt. Im Rahmen des Justizmodells OWL als Teilprojekt der "Modellregion Ostwestfalen-Lippe“ bot das Amtsgericht Lemgo den Prozessbeteiligten in geeigneten Fällen diese alternative Möglichkeit zur Beilegung eines Rechtsstreits an.

Seit dem 1.1.2013 wird die Mediation als Methode der Konfliktbeilegung im Rahmen der Güteverhandlung durch einen Güterichter angeboten.

Vorteile einer Konfliktbeilegung durch Mediation

Einen Rechtsstreit durch Mediation zu klären ist vorteilhaft für alle Beteiligten:

Einigung nach Maß

Ein Konflikt, der im Gespräch miteinander gelöst wird, ist ein gemeinsamer Erfolg. Es gibt zwei Gewinner. Eine künftige Zusammenarbeit wird so möglich. Die Konfliktlösung orientiert sich an den Bedürfnissen der Parteien und führt zu höherer Akzeptanz und dauerhafter Zufriedenheit.

Unterstützung durch den Güterichter

In vielen Gerichten gibt es Richter, die speziell in Vermittlungstechniken geschult sind. Sie arbeiten im Rahmen der Güteverhandlung mit den Konfliktparteien und deren Rechtsanwälten an einvernehmlichen Lösungen.

Zügiger Verfahrensabschluss

Im Rahmen der Güteverhandlung vor dem Güterichter kann der Konflikt innerhalb weniger Stunden rechtswirksam gelöst werden. Einer weiteren Sachaufklärung, z.B. durch die Vernehmung von Zeugen oder die Einholung eines Sachverständigengutachtens, bedarf es nicht.

Mediation durch den Güterichter ist konstruktiv, ergebnisorientiert und zukunftsgerichtet.

Die 5 Phasen der Mediation

  • Eröffnungsphase:
    Verfahrensregeln aushandeln
  • Themensammlung:
    regelungsbedürftige Punkte erarbeiten und gewichten
  • Konfliktbearbeitung:
    eigene Interessen erkennen und die Interessen des anderen wahrnehmen
  • Lösungsmöglichkeiten
    entwickeln, bewerten, verhandeln
  • Abschluss einer Vereinbarung

Über Mediation durch den Güterichter

Während der zur Streitentscheidung berufene Richter eine primär rechtlich orientierte Güteverhandlung durchführt, arbeitet der Güterichter interessenorientiert und ermöglicht eine selbstbestimmte Lösungsfindung. Mit Hilfe einer besonderen Gesprächsführung werden die Interessen und Bedürfnisse aller Beteiligten betrachtet. Der Güterichter unterstützt die Parteien in einer nichtöffentlichen Verhandlung dabei, gemeinsam eine faire, einvernehmliche, selbstverantwortliche und für alle Parteien tragbare Lösung zu entwickeln. Diese kann er in Form eines gerichtlichen Vergleichs protokollieren.

Der Güterichter ist nie zugleich der streitentscheidende Richter.

Ablauf des Güterichterverfahrens

  • Verweisung nach Klageerhebung/Antragstellung
    Der zuständige Richter verweist die Parteien an den Güterichter, ggf. auf Vorschlag der Rechtsanwälte oder der Parteien. Die Güteverhandlung durch den Güterichter ist Teil des Gerichtsverfahrens.
  • Termin zur Güteverhandlung
    Der Güterichter lädt zeitnah und in Absprache mit den Parteien zur Güteverhandlung ein.
  • Anwaltliche Begleitung als Voraussetzung
    Die Begleitung und rechtliche Beratung der Parteien durch einen Rechtsanwalt ist grundsätzlich Voraussetzung für die Durchführung des Güterichterverfahrens.
  • Verbindliche Vereinbarung
    Die in der Güteverhandlung mit Unterstützung des Güterichters getroffene Vereinbarung kann sofort als richterlicher Vergleich protokolliert und damit als Vollstreckungstitel wirksam werden.

Der Güterichter ist neutral und allparteilich.

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