In der Vergangenheit ist es an anderen Gerichten zur Abwandlung des sogenannten "Enkeltricks" gekommen.

Dabei wurde missbräuchlich der Name oder die E Mailadresse von Beschäftigten (insbesondere Gerichtsvollzieher/in) oder die Telefonnummer des Land-/Amtsgerichts verwendet. Rechtssuchende werden gebeten, sich in Zweifelsfällen durch einen Rückruf von der Richtigkeit der telefonischen Angaben angeblicher Mitarbeiter zu vergewissern.

Die bei den Land-/Amtsgerichten tätigen Gerichtsvollzieher/innen und sonstigen Mitarbeiter/innen werden niemanden per Telefon auffordern, angebliche Forderungen durch Überweisung auf ein Bankkonto zu begleichen!

Warnung vor Betrugsversuchen

Wenn Sie bei einem Amtsgericht in Nordrhein-Westfalen eine Eintragung in das Handelsregister veranlasst haben, stammt die echte Rechnung hierfür immer von diesem Amtsgericht. 

Die Rechnungsstellungen selbst erfolgen ausschließlich durch die Zentrale Zahlstelle Justiz in Hamm.

Anhaltspunkte für Fälschungen können in diesem Zusammenhang sein:

  • das Zahlungskonto ist kein deutsches Konto = die IBAN beginnt nicht mit DE
  • das Zahlungskonto wird nicht bei der Deutschen Bundesbank geführt
  • es ist eine sehr kurze Zahlungsfrist – beispielsweise 3 Werktage – angegeben
  • die Rechnung schließt mit der Grußformel „Hochachtungsvoll ….(Name)…Richter am Amtsgericht“
  • Absender der (gefälschten) Rechnung sind:

ð  das "Land Nordrhein-Westfalen - Amtsgericht (Name des Gerichts)"

ð  eine GmbH im Auftrag für die "Gewerberegisterzentrale / Handelsregisterzentrale" oder ähnliche genannte Register

ð  die "Zentrale Zahlstelle Justiz" in Berlin, Hamburg oder München

 

In Registersachen empfiehlt es sich, zunächst die Eintragungsnachricht abzuwarten, da dort konkrete Hinweise über die Zahlungsmodalitäten der Justiz enthalten sind.

Sollten Sie Zweifel haben, können Sie das angegebene Aktenzeichen mit der bisher erfolgten Korrespondenz des Amtsgerichts Lemgo vergleichen. Für eventuelle Rückfragen nutzen Sie nicht die in der Rechnung bzw. Zahlungsaufforderung angegebene Telefonnummer! Folgen Sie auch keinem Link auf eine Website!

Bitte wenden Sie sich bei Rückfragen an die Telefonnummer, die Ihnen in den zuvor vom Amtsgericht an Sie übersandten Schreiben angegeben wurde. Diese finden Sie im Briefkopf oben rechts oder hier.