Schiedspersonen für Extertal

Der im Online-Formular eingegebene Wohnort wird nicht dauerhaft gespeichert,
sondern nur temporär zur Verarbeitung genutzt.

Für das Schlichtungsverfahren ist die Schiedsperson zuständig, in deren Bezirk die Gegenpartei wohnt
(§ 14 Abs. 1 SchAG NRW). Daneben kann bei bestimmten Arten von Streitigkeiten (Miet- und Pachtverhältnisse über Räume, eigentumsrechtliche Ansprüche und Belastungen von Grundstücken, Konflikte im Nachbarschaftsbereich) zusätzlich auch die Schiedsperson zuständig sein, in deren Bezirk das Streitobjekt liegt (§ 14 Abs. 2 SchAG NRW).
Seite 1 von 1 Es ist 1 Schiedsamtsbezirk vorhanden
NameAnschriftSchiedsamtsbezirk
Sagir, CorneliaRotkehlchenweg 13
32699 Extertal
Mobil: 0175 2478090
Extertal
1.Vertretung:
Albert, Christian
Achtstückenweg 10 A
32699 Extertal
Tel.-Nr.: 05262 993277
Mobil: 0160 96974771
Weitere anerkannte Gütestellen für Extertal
Rechtsanwälte/-innen, Notare/-innen und andere

Gemeinde Extertal
Mittelstraße 33, 32699 Extertal
Tel.-Nr.: 05262 402-0 , Telefax: 05262 402-119
E-Mail: info@extertal.de

Keine aktuellen Daten ?

Es ist nicht auszuschließen, dass die in der Datenbank enthaltenen Angaben nicht immer aktuell sind.
Bitte melden Sie erforderliche Änderungen unmittelbar an das für den jeweiligen Ort zuständige Amtsgericht.

Weitere Informationen

Schiedsmann Schiedsfrau Schiedsamt Nachbarschaftsstreit Schlichtung