Gerichtssaal

In Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG ist das Recht auf den gesetzlich bestimmten Richter geregelt. Jeder hat Anspruch darauf, dass im Voraus nach allgemeinen Merkmalen bestimmt wird, welcher Richter innerhalb des Gerichts für ein bestimmtes Gerichtsverfahren zuständig ist. Diese Verteilung regelt der Geschäftsverteilungsplan, der von dem Gerichtspräsidium für ein Kalenderjahr im Voraus aufgestellt wird. Das Präsidium des Amtsgerichts Lemgo besteht aus dem Direktor und 4 weiteren (gewählten) Richter/innen. Die Aufstellung eines Geschäftsverteilungsplanes soll verhindern, dass im Nachhinein durch Auswahl oder Ablösung eines Richters Einfluss auf den Ausgang eines Verfahrens genommen werden kann.

An dieser Stelle veröffentlichen wir den vollständigen Geschäftsverteilungsplan zum Jahresbeginn. Dieser kann - genauso wie eventuelle Änderungsbeschlüsse - jederzeit in der Verwaltungsabteilung eingesehen werden. Maßgeblich ist jedoch ausschließlich der in der Verwaltungsabteilung ausliegende Geschäftsverteilungsplan in Verbindung mit den Änderungsbeschlüssen des Präsidiums.