Wichtiger Hinweis zum Mailverkehr in Rechtssachen
Mittels E-Mail können keine Klagen, vorbereitende Schriftsätze, Anträge und sonstige Dokumente an Gerichte, Staatsanwaltschaften und Gerichtsvollzieher in Nordrhein-Westfalen eingereicht werden. Für derartige Schreiben im Rahmen des elektronischen Rechtsverkehrs sind die unter dem nachfolgenden Link aufgeführten Hinweise zu beachten:
Elektronischer Rechtsverkehr
Auf der Website der Justiz in Nordrhein-Westfalen erfahren Sie, wie Sie am elektronischen Rechtsverkehr teilnehmen können.
Natürlich stehen Ihnen die bisherigen Kommunikationswege per Post und Faxgerät auch weiterhin zur Verfügung.
Kommunikation mit der Justizverwaltung
In Verwaltungsangelegenheiten ist eine elektronische Kommunikation möglich. Gemäß dem Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung in Nordrhein-Westfalen und dem De-Mail-Gesetz sind seit dem 1. Januar 2018 folgende weitere elektronische Zugänge eröffnet:
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DE-Mail = Zertifizierter DE-Mail Zugang . Die DE-Mail Adresse der jeweiligen Behörde finden Sie nach der Installation der DE-Mail-Software in dem dort vorhandenen Verzeichnis
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Verschlüsselte E-Mail = Den Download-Link zu dem öffentlichen Verschlüsselungszertifikat für die Justizbehörde, der Sie eine verschlüsselte E-Mail senden möchten finden Sie hier: Linkliste Verschlüsselungszertifikate
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EGVP mit QES = Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach mit qualifizierter elektronischer Signatur.
Ich habe die Hinweise gelesen und möchte nun eine E-Mail senden an: